1. Polizeiliche und Rechtliche Aspekte:


Die Regierung setzte Gewalt ein, ohne zuvor sämtliche Mittel der gewaltfreien Konfliktlösung auszuschöpfen. Die internationalen Standards zum Schutz der Menschenrechte wurden dabei nicht respektiert. Der Polizeieinsatz am 4. Mai 2006 hatte einen Rache-Charakter für die Geschehnisse am Vortag. Die Schwere und der vorsätzliche Charakter des Einsatzes lassen es wenig glaubwürdig erscheinen, dass die Einsatzleitung der Polizei keine Kenntnisse von den Geschehnissen hatte und nicht in der Lage war diese zu verhindern. Es kam folglich zu einer illegitimen Anwendung von Gewalt, in einer missbräuchlichen und willkürlichen Weise, ebenso wie zu einem Missbrauch in dem Gebrauch von Schusswaffen. Es wurden die Artikel 6.1 und 9. des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte verletzt; die Artikel 4, 5, 5.1, 5.2 und 7.1 des Amerikanischen Menschenrechts-Abkommens, sowie die Artikel 4, 9 und 10 der Grundlegenden Prinzipien der Vereinten Nationen zur Anwendung von Gewalt und Schusswaffen bei staatlichen Instanzen.


2. Der Polizeieinsatz:


Durch den Polizeieinsatz kam es zu erheblichen Verzögerungen der medizinischen Behandlung, ärztliche Untersuchungen von den entstandenen Schäden und Verletzungen wurden in nur oberflächlicher und unzureichender Weise unternommen. Dabei wurden keine den Verletzungen entsprechenden Behandlungen, sondern nur Behandlungen allgemeiner und symptomatischer Art vorgenommen - durch die Anwendung von Schmerzstillenden und Anti-Schwellungsmitteln mit geringer Wirkung; zudem wurde die Folgebehandlung der Verletzten grob vernachlässigt.


3. Gewalt gegen Frauen:


Die Mehrheit der im Zusammenhang des Atenco-Einsatzes in Polizeigewahrsam genommenen Frauen erlitten verschiedene Formen sexueller Gewalt die von verbalen Angriffen bis zu wiederholten und extrem gewalttätigen Vergewaltigungen reichten. Das Gemeinsame aller Aussagen der betroffenen Frauen bezieht sich auf die Methode, mit der die Gewalt angewandt wurde, die auf das Bestehen einer strukturellen Gewalt ihnen gegenüber hinweist sowie auf die allgemeine Akzeptanz dieser Struktur unter den beteiligten Polizisten. Es muss besonders auf die unzureichende medizinische und hygienischen Bedingungen hingewiesen werden, die die Frauen erfuhren; die Ignorierung ihrer Beschwerden über die Misshandlungen und Vergewaltigungen, das Fehlen von medizinisch-gynäkologischer Behandlung – diese wurde ihnen bis zum 1. Juni verwehrt.

Während des Polizeieinsatzes duldeten die verantwortlichen Instanzen die Entstehung von rechtsfreien Momenten und Räumen, in denen eine Vielzahl kollektiver Gewaltpraktiken möglich wurde. Es existieren Hinweise pautas des Einsatzes die darauf hindeuten, dass die Polizisten im Bewusstsein darüber handelten, dass sie sich durch die Anonymität der Gruppe schützen müssen.

Die juristische Verantwortlichkeit aller Polizeibeamten, die an dem Transport der Gefangenen beteiligt waren, ist dadurch unwiderlegbar, dass:


die kollektive Duldung der Gewaltakte auf möglicherweise bestehende Befehle von vorgesetzter Stelle hin weisen,

es erwiesen ist, dass die gleichen Taten in unterschiedlicher Intensitäten, in allen Fahrzeugen geschahen. Die Annahme der Existenz von Befehlen höherer Instanzen nach denen die Beamten handelten wird zusätzlich von folgenden Aussagen gestärkt:

die Rechtfertigung der Vorgeordneten, dass es keine massiven Rechts- und Menschenrechtsverletzungen während des Transports der Gefangenen gegeben habe,

erst im nach hinein und nur auf allgemeine Weise wurde den Frauen ein Strafbestand vorgeworfen.


4. Individuelle und kollektive Folgen des 3. und 4. Mai:


Die CCIODH ist äußerst besorgt über die schwerwiegenden psychosozialen Folgen, die in Atenco zu beobachten sind, unter den Gefangenen, sowie im Allgemeinen unter den von dem Konflikt betroffenen Personen. Die traumatischen Erinnerungen sind weit verbreitet: Neurosen, Insomnie, wiederkehrende Blockaden und Amnesien bei fast allen Personen. Auf fundamentalste Weise wurde das grundlegende Vertrauen in eine gerechte Ordnung verletzt, das Vertrauen in die eigene und andere Personen wurde bei jeder/m einzelnen verletzt und beschädigt. Dieser Befund wird durch die Zufälligkeit und Ungerechtigkeit gestützt, die Wahrnehmung der Hilflosigkeit und der Verlust jeglicher Kontrolle über die Situation und das eigene Leben, die Abwesenheit einer sozialen Wahrnehmung und Anerkennung des erfahrenen Leids, die Angst, der Umgang mit emotionalen Aspekten dieses Ereignis im Versuch Identitäten zu zerstören, sowie durch den ökonomischen Bruch. In Bezug auf die vejadas Frauen kommt el peritaje psiquiátrico und medizinisch der CCIODH zu dem Schluss, dass mindestens drei Frauen vollständig vergewaltigt und dass bei zwei von ihnen die psychologischen Folgen Trastorno de Estrés Prostraumático Severo qualifiziert werden müssen, ohne dass bisher eine einzige von ihnen Zugang zu einer professionellen medizinisch-psychologischen Hilfe ihres Vertrauens hatte. Die Angst, die Erniedrigungen und die erfahrerenen vejaciones der interviewten Frauen deuten darauf hin, dass systematisch versucht wurde, die Identität der Frauen zu zerstören, die von dieser Gewalt betroffen waren.

Die Vorfälle des 3. und 4. Mai zeigen bereits eine Reihe von Effekten die das sozial-psychologische und gemeinschaftliche Gewebe beschädigen.


der Polizeieinsatz schafft ein „Davor“ und „Danach“ in der Gemeinde, dadurch dass auf schwerwiegende Weise eine soziale Division und Polarisierung entstanden ist; ebenso sind innergemeindlicher Konflikte entstanden und eine Stigmatisierung des ‚Anderen’.

Es ist zu einem Bruch des historischen Gedächtnis der Gemeinde gekommen und ihrer früheren Notwendigkeiten und Forderungen.

Es entstand ein Riss des sozialen Gewebes durch die Enthauptung der Führungspersonen und Bewegungen ebenso wie die Stigmatisierung des sozialen Engagements.


5. Hintergründe und Auslegung des Konflikts:


Basierend auf den gesammelten Zeugenaussagen listet die CCIODH folgende Ursachen auf, die zu diesem Konflikt geführt haben könnten: ein ökonomisches Modell dass die ländliche Bevölkerung vertreibt; die Zerstörung der informellen Ökonomie; „es ist der Polizei aus der Kontrolle geraten“, Rache, Kriminalisierung der organisierten Bevölkerung von Atenco; „den sozialen Organisationen von Atenco einen Schlag versetzen“; sowie ein bei der Regierung nicht vorhandene Willen zum Dialog.


6. Die Grundlegenden Menschenrechtsverletzungen:


Wir unterscheiden fünf Typen von Grundrechtsverletzungen, die begangen wurden:



SCHLUSSFOLGERUNGEN


Aus den hier genannten Gründen empfiehlt die CCIODH:


die sofortige medizinische, therapeutische und soziale Hilfe und Versorgung der betroffenen Frauen

die Ergreifung sofortiger Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Frauen, insbesondere derjenigen, die sich zu einer Anzeige entschlossen haben

die entsprechenden staatlichen und Bundesbehörden zu identifizieren, juristisch zu untersuchen und bei Feststellung der Schuldhaftigkeit zu verurteilen, die durch Unterlassung oder vorsätzlich an der Vorbereitung, Planung und / oder Durchführung des Einsatzes teilgenommen haben.

die sofortige Amtsenthebung des Generaldirektors der Staatlichen Behörde für Sicherheit, Herr Wilfredo Robledo Madrid, sowie Kommandeur David Pintado Espinos

die sofortige Amtsenthebung des Verantwortlichen des Einsatzes der Bundespolizei (PFP), Kommissar Alejandro Eduardo Martínez Aduna sowie des Chefs des Generalstabs, Brigadegeneral Ardelio Vargas Fosado.

anstoßen notwendiger rechtlicher Reformen, um die von den Polizisten begangenen Delikte verfolgen zu können, und die Verantwortlichkeiten der Vorgesetzten zu depurar

es muss fortan verhindert werden, dass Angehörige des Mexikanischen Militärs in Polizeieinsätzen mitwirken.

fortfahren mit der größtmöglichen Sorgfalt und celeridad in der Untersuchung und Aufklärung der Vorfälle, ohne dass die Wahlperiode zu einer Verzögerung oder Ablenkungen in der Verfolgung der Schuldigen führt.

die sofortige Freilassung der Gefangenen in den Strafanstalten ‚Santiaguito’ und ‚La Palma’ unter dem Prinzip der Unschuldsvermutung sowie die Aufhebung der Ausweisungen gegen die ausländischen Personen.

die Reparation moralischer, emotionaler, wirtschaftlicher und rechtlicher Art, ebenso wie die Wiedergutmachung des gemeinschaftlichen Schadens, Ausgleich des sozialen Schadens und historischer Wiedergutmachung der von dem Konflikt betroffenen Gemeinden. Es muss in angemessener und gerechter Weise den Ansprüchen in Hinblick auf Bildung, Gesundheit, Verkehrswesen, und öffentlichen Bauten etc. der Gemeinde entsprochen werden, um den Ursachen des Konflikts zu begegnen. Dies ist das wichtigste Reparationsmittel, das es umzusetzen gilt.

CONTRAVISTA


Vorbericht der 4. Kommission


Die Internationale Zivil Kommission zur Beobachtung der Menschenrechte (CCIODH) ist zu folgenden Einschätzungen gelangt:

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